Energieausweise

 

 

 

 

 

 

Gemäß Energieeinsparverordnung 2014 müssen für folgende Gebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) Energieausweise ausgestellt werden:

  • Neubauten
  • Gebäude im Bestand, die vermietet sind oder zukünftig werden
  • Gebäude im Bestand bei Eigentümerwechsel

Ausnahmen sind Gebäude, die durch den Eigentümer selbst bewohnt werden und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

 

Man unterscheidet Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis.

 

Die Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren, falls an dem Gebäude keine energetischen Sanierungsmaßnahmen stattfanden.

 

Ich berate Sie gerne und stelle Ihnen benötigte Ausweise aus. Ich besitze dazu die Berechtigung sowohl für Wohngebäude, als auch Nichtwohngebäude.